top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Allgemeines
1.1. Diese Liefer- und Verkaufsbestimmungen (nachstehend "Bedingungen" genannt) bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages. Sollte der Käufer Verbraucher im Sinne § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, so gehen im Fall eines Widerspruches zwischen Bedingungen und dem KSchG die zwingendenden Bestimmungen des KSchG vor.

1.2. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, wie insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht akzeptiert und sind somit keine Vertragsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unsere schriftlichen Bewilligungen.

1.3. Die Bedingungen gelten auch für sämtliche weiteren Geschäfte im Rahmen unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Eine geänderte Fassung der Bedingungen gilt ab dem Zeitpunkt, in sie dem Käufer zugegangen oder sonst wie zur Kenntnis gelangt ist.


2. Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Diese gelten wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die schriftliche Bestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungs- schreiben.

2.2. Bereits vom Verkäufer bestätigte Aufträge können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. In diesem Fall hat der Käufer jedoch sämtliche mit der Be- arbeitung des Auftrages vor- und nach der Stornierung, anfallende Kosten zu tragen.

2.3. Die in den Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit dem Angebot gemachten Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbraucherenddaten, Angaben in Bezug auf die Verwend- barkeit von Geräten für neue Technologien, sind nur insoweit maßgebend, als sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringe Ab- weichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichungen für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem tech- nischen Fortschritt dienen.

2.4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein durch MicroPOS, Lisa Senk
eingeräumtes Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferungsverpflichtung ent- bunden.


3. Preise
3.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Lager Eisenstadt in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß. Im Preis sind Installation, Schulung, Versand und sonstige Nebendienstleistungen nicht enthalten.

3.2. Der Versand erfolgt nach unserer freier Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Ver- packung. Erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers.

3.3. Wir sind verpflichtet , den Kaufgegenstand zu versichern. Der Käufer trägt die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen Versicherung. Die Kosten der Fracht und Ver- sendung trägt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, der Käufer.


4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Zahlung der von uns in Rechnung gestellten Beträge erfolgt bar und abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge, bei Erhalt der Rechnung.

4.2. Sollten andere Konditionen vereinbart werden, so bedarf dies der Schriftform. Solche von uns in Rechnung gestellten Beträge sind binnen zehn Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge , zur Zahlung fällig. Bei Übernahme- und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen im Ausmaß von 3-Monats- Euribor plus 6% per anno sowie allfällige Lagerspesen zu verlangen. Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug alle sonstigen durch sein Säumnis anfallenden Spesen und Kosten, insbesondere auch die vorprozessualen Kosten, uns im vollem Umfang zu ersetzen.

4.3. Die Entgegennahme eines Wechsels, eines Schecks oder einer Zahlungsanweisung geschieht nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt. Unsere Forderungen gilt immer erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Zahlungsmittels oder der Gutschrift des Förderungs- betrages bzw. Gutbuchung auf einem unserer Bankkonten als getilgt.

4.4. Eine nach Vertragsabschluß eintretende Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, von der wir - auf welche Art auch immer - Kenntnis erhalten, berechtigt uns, den Kaufpreis für allenfalls bereits getätigte Lieferungen sofort fällig zu stellen und vor weiteren Lieferungen Sicherheiten zu verlangen. Wenn der Käufer den fällig gestellten Kaufpreis nicht innerhalb von einer Woche bezahlt oder die geforderte Sicherheit nicht innerhalb der gleichen Frist leistet, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten.

4.5. Der Käufer, der Unternehmer im Sinn §1 KSchG ist, verzichtet auf Aufrechnung der behaupteten Gegenforderungen, die nicht im rechtlichen Zusammenhang mit einer uns treffenden Verpflichtung stehen und die nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.


5. Lieferung
5.1. Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form ver- einbart werden. Wir sind jedoch auch bemüht, die unverbindlich zugesagten Lieferfristen einzuhalten.

5.2. Ab Versendung an den Käufer oder Übergabe an den Frachtführer oder ab Abnahme- verzug trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gekauften Ware.

5.3. Die Lieferfrist wird von dem Tag berechnet, an dem alle zur Ausführung erforder- lichen Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der schriftliche Auftrag vorliegt.

5.4. Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, so werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch dieser neue Termin, ohne dass die Lieferung erfolgt, so hat der Käufer wahlweise das Recht, von dem Vertrag be- züglich der noch ausstehenden Lieferungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Weiterge- hende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausge- schlossen.

5.5. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferungen oder den Transport erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eintretende Material- und Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Be- triebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmöglich- keiten oder Transportbehinderungen etc. - auch, wenn diese bei unserer Mutterge- sellschaft oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist daher in diesen Fällen ausgeschlossen. Sieht der Vertrag mehrere Teillieferungen vor, so ist jede Teillieferung für sich als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen, soweit deren Annahme für ihn nicht zumutbar ist.

5.6. Für die Dauer des Abnahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefer- gegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Abnahmeverzuges hat der Käufer an uns als Ersatz der einstehenden Lager- kosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens 125,-- Euro pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen. Daneben sind wir berechtigt, anfallende höhere Lagerkosten zu fordern. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, kann MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk ist be- rechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kauf- preises oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

5.7. Mängeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt bei MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk und dem Frachtführer angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

6. Gefahrenübergang
6.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder andere den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Ver- sendung unserer Fertigung oder unseres Zentrallagers verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung von Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus irgend- welchen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6.2. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Leistungen gelten.

6.3. Der Käufer hat sorge zu tragen das am Aufstellungsort (Indoor oder Outdoor) eine Stromversorgung mit 220V und Absicherung mit zumindest 10A und einer geeigneten Erdung vorhanden ist. Werden Metallgehäuse für z.B. SelfService Stationen von Drittanbietern geliefert so ist ebenfalls vom Käufer die nötige Starkstromzuführung mit 220V auf Kosten des Käufers zu errichten.

6.4. Passworte für Zugang zu der persönlichen Cloud (Unternehmens Setup Reports) werden immer per Post mit EMS bzw. per Einschreiben versendet. Der Käufer haftet für die Weitergabe an seine Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen.


7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferten Waren bleiben bis vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum.

7.2. Im Fall der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware, tritt der Käufer im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns zahlungshalber ab, wobei jedoch der Käufer weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten Betrages zu dessen Bezahlung neben dem Zweitkäufer gegenüber uns haftbar bleibt.

7.3. Der Käufer ist verpflichtet, in seinen Büchern bei jeder abgetretenen Forderung einen mit Datum versehenen firmenmäßig gefertigten Vermerk anzubringen und den Zweitkäufer spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages von der erfolgten Abtretung zu verständigen und uns vom Weiterverkauf im Anschluss einer Kopie der Verständigung des Zweitkäufers von der Abtretung zu benachrichtigen. Sollten ungeachtet der obigen Vereinbarung beim Käufer Beträge vom Zweitkäufer eingehen, so ist der Käufer ver- pflichtet, diese Beträge unverzüglich an uns auszufolgen. Bis zu dieser Ausfolgung sind die Beträge gesondert zu verwahren. Diese Abtretungen werden hiermit von uns im voraus angenommen. Jede weitere Verpfändung oder Abtretung ist ausgeschlossen.

7.4. Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (z.B. durch Vermieterpfand- rechte) sind wir sofort schriftlich davon zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung der Anzeige ist der Käufer schadenersatzpflichtig. Sämtliche Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.


8. Gewährleistung
8.1. MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungspflicht beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sechs Monate.

8.2. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorge- nommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriffe sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmale der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

8.3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich nach Eingang des Liefergegen- standes schriftlich mitteilen.

8.4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer, eine Kopie des Lieferscheins bzw. Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk, Serviceabteilung, zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch ihn durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert., es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftrags wert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.

8.5. Für mangelhafte Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzungen des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die Nachbesserungen in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.

8.6. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsan- sprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckknöpfe, Farbbänder, Thermodruckköpfe, Toner und andere Verschleißmaterialien.

8.7. Gewährleistungsansprüche gegen MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

8.8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen einer von uns zuge- sicherten Eigenschaft.


9. Haftung und Schadenersatz
9.1. Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Als unsere Erfüllungshilfen gelten Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Er- füllungsgehilfen.

9.2. Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir die Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

9.3. Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung zur Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein und wird die Ware nur in der Betriebsanleitung vorge- sehenen Weise verwenden.

9.4. Bei Produkthaftungsschäden von Kunden des Käufers ist vom Käufer sofort schriftliche Dokumentation über Umstände und geltend gemachte Ansprüche zu über- mitteln. Im Produktionshaftungsfall trifft den Käufer eine verschuldensabhängige Regreß- haftung uns gegenüber, falls er seinen Kunden nicht ausreichend über allfällige Besonder- heiten des Produkts aufgeklärt hat, unsere Gebrauchsanweisung, Verwendungshinweise nicht wiedergegeben und /oder seinem Kunden die Produktionssicherheit nicht darge- boten hat als unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten war.

9.5. Unsere Ersatzpflicht wird gemäß §9 Produktionshaftungsgesetz für Sachschäden unserer Kunden ausgeschlossen, soweit diese keine Endverbraucher sind. Die Ver- jährungsfrist des §13 Produktionshaftungsgesetz wird auf drei Jahre herabgesetzt.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
10.1. Für Verträge mit Unternehmen gemäß §1 KSchG wird als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung Eisenstadt vereinbart.

10.2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäfts- verbindung wird als ausschließlich zuständiges Gericht das für Eisenstadt zuständige Gericht vereinbart.

10.3. Es gilt das Recht der Republik Österreich und das EU-Recht. Die Bestimmungen des Uncitral-Kauf- rechtes werden einvernehmlich ausgeschlossen.


11. Sonstiges
11.1. Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Prospekte, etc.) bleiben unser geistiges Eigentum.

11.2. Die Ansprüche des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne unsere vor- herige Zustimmung abgetreten werden.

11.3. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß §8 Absatz7 des AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt, werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
 

11.4. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf oder zur eigenen bestimmungsgemäßen Verwendung verkauft, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

11.5. Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis von MicroPOS, IT-Consulting Lisa Senk erkennbar sind und vertraulich zu halten sind , unbefristet geheim zuhalten und sie - soweit die nicht zur Erreichung des Vertragszweckes er- forderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

Brief

Unverbindliches Angebot erhalten

Produkt
MicroPOS Android NEU
MicroPOS Win11
Ricoh
DocuWare
Service/Reparatur
Zubehör bestellen

Die angegebenen Daten werden vom Betreiber der Website und technischen Dienstleister FirmenABC lediglich zur Bearbeitung der Anfrage verwendet. Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

Logo von IT-Consulting Lisa Senk

Kontakt

Dr.-Karl-Renner-Straße 55 7000 Eisenstadt

  • Whatsapp

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

08:00 bis 12:00 und

13:00 bis 17 Uhr

Support Hotline

Montag bis Freitag

07:00 bis 22:00 Uhr 

Samstag und Sonntag 

09:00 bis 20:00 Uhr

bottom of page